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Die Panoramafreiheit, ist keine allgemeine Erlaubnis zum Fotografieren und veröffentlichen

In diesem Beitrag geht es um das Thema Panoramafreiheit in Deutschland. Ich möchte hier erklären, was unter der Panoramafreiheit zu verstehen ist, wie Du Dich als Fotograf in verschiedenen Situationen verhalten solltest und welche Regeln in Deutschland gelten.

Bitte beachte jedoch, dass ich kein Jurist bin und dieser Beitrag keine rechtliche Beratung darstellt. Solltest Du spezielle Fragen haben, konsultiere bitte einen Rechtsanwalt.

Was ist die Panoramafreiheit?

Die Panoramafreiheit ist eine rechtliche Regelung, die es erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke wie Gebäude, Kunstwerke oder Skulpturen im öffentlichen Raum frei zu fotografieren oder zu filmen, ohne die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers einzuholen. Diese Regelung basiert auf dem Gedanken, dass Werke, die dauerhaft im öffentlichen Raum platziert sind, Teil des öffentlichen Lebens sind und somit ohne Einschränkungen fotografiert werden dürfen.

In Deutschland ist die Panoramafreiheit im §59 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) geregelt. Demnach dürfen „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden“ ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers „abgebildet und verbreitet werden“.





Wie verhält sich ein Fotograf?

Ein Fotograf muss beachten, dass die Panoramafreiheit nicht unbegrenzt gilt. Es ist beispielsweise nicht erlaubt, Gebäude oder Kunstwerke aus ungewöhnlichen Perspektiven zu fotografieren, die nicht von öffentlichen Wegen oder Plätzen aus zugänglich sind. Auch darf das Werk nicht in den Vordergrund gerückt werden, so dass es den Betrachter in den Blickpunkt lenkt und dadurch eine Werbefunktion bekommt. In diesen Fällen ist die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers einzuholen.

Des Weiteren gibt es einige Einschränkungen, wenn es um das Fotografieren von Denkmälern geht. Der Schutz von Kultur- und Naturdenkmälern geht grundsätzlich vor der Panoramafreiheit. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, Fotos von denkmalgeschützten Gebäuden zu machen, wenn diese in einem speziellen Kontext oder in einer besonderen Stimmung gezeigt werden sollen. Hier muss in der Regel eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.

Fotos von privaten Gebäuden

Die Frage, wie sich die Panoramafreiheit auf Fotos von privaten Gebäuden auswirkt, ist etwas komplexer. Grundsätzlich gilt, dass private Gebäude in der Regel nicht unter die Panoramafreiheit fallen, da sie nicht Teil des öffentlichen Raums sind. Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Sichtschutz“, der das Recht von Eigentümern von Privatgrundstücken schützt, nicht von jedermann fotografiert zu werden. Private Gebäude dürfen also nur von öffentlichen Plätzen aus fotografiert werden, sofern keine Personen oder persönlichen Gegenstände auf dem Bild zu sehen sind.

Wenn ein Fotograf jedoch ein Foto von einem privaten Gebäude macht, das von einem öffentlichen Platz aus sichtbar ist, kann es unter Umständen als Beiwerk gelten und damit erlaubt sein. Ob ein Gebäude als Beiwerk gilt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel spielt die Größe des Gebäudes eine Rolle, ebenso wie seine Lage und seine Bedeutung im Bild. Wenn das Gebäude lediglich einen untergeordneten Platz im Bild einnimmt und nicht als Hauptmotiv dient, kann es als Beiwerk betrachtet werden und ist damit erlaubt.





Es gibt auch Ausnahmen von der Panoramafreiheit, zum Beispiel wenn die Kunstwerke oder Gebäude von einem privaten Grundstück aus fotografiert werden oder wenn das Bild kommerziell genutzt wird. In diesen Fällen ist in jedem Fall eine Einwilligung der Eigentümer oder des Rechteinhabers notwendig.

Es ist wichtig, dass Du immer die Rechte anderer respektierst und gegebenenfalls Einwilligungen einholst. Beachte auch, dass in anderen Ländern die Regeln zur Panoramafreiheit unterschiedlich sein können. Bevor Du also im Ausland fotografierst, solltest Du Dich unbedingt über die geltenden Regeln informieren.

Ich hoffe, Dir mit diesem Beitrag weiterhelfen zu können und wünsche Dir viel Erfolg und Freude beim Fotografieren im öffentlichen Raum! Bitte beachte, dass dieses keine rechtliche Beratung darstellt. Solltest Du spezielle Fragen haben, konsultiere bitte einen Rechtsanwalt.

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