Negativ-Positiv-Verfahren
Das Negativ-Positiv-Verfahren ist ein fotografisches Prinzip, bei dem zunächst ein Negativ und daraus anschließend ein oder mehrere positive Bilder hergestellt werden. Gelegentlich wird in diesem Zusammenhang auch vom Negativfilmverfahren gesprochen. Dieser Begriff bezeichnet jedoch genauer die Anwendung des Prinzips mit fotografischem Film, während das Negativ-Positiv-Verfahren auch historische Papier- und Glasnegative einschließt.
Im Negativ erscheinen Helligkeiten und – bei Farbmaterial – auch Farben umgekehrt. Erst beim Kopieren auf ein weiteres lichtempfindliches Material entsteht das Motiv wieder in seiner gewohnten Tonwert- und Farbwiedergabe.
Das Verfahren bildete mehr als 150 Jahre lang die technische Grundlage der analogen Fotografie. Sein entscheidender Vorteil besteht darin, dass das in der Kamera entstandene Negativ als Vorlage erhalten bleibt und für zahlreiche Abzüge verwendet werden kann.
Vom Motiv zum Negativ
Bei der Aufnahme fällt das vom Motiv reflektierte Licht durch das Objektiv auf das lichtempfindliche Material in der Kamera. In der klassischen Schwarzweißfotografie enthält dieses eine Schicht mit Silberhalogeniden. Während der Belichtung entsteht zunächst ein unsichtbares latentes Bild, das bei der chemischen Entwicklung sichtbar gemacht wird.
Die hellen Bereiche des Motivs belichten das Material stärker und führen nach der Entwicklung zu einer höheren Dichte metallischen Silbers. Sie erscheinen im Negativ deshalb dunkel. Schattenbereiche wirken dagegen hell oder nahezu durchsichtig. Der Fixiervorgang entfernt die nicht belichteten Silberhalogenide und macht das Negativ dauerhaft lichtbeständig.
Ein Schwarzweißnegativ zeigt somit eine Umkehrung der Helligkeitswerte:
- Helle Motivbereiche erscheinen dunkel.
- Dunkle Motivbereiche erscheinen hell.
- Mittlere Helligkeiten werden als entsprechende Grauabstufungen wiedergegeben.
Bei einem Farbnegativ werden zusätzlich die Farben in ihre jeweiligen Gegenfarben übersetzt. Moderne Farbnegative besitzen meist eine orangefarbene Maskierung. Sie gleicht unerwünschte Farbüberlagerungen der einzelnen Farbschichten aus und ermöglicht eine möglichst natürliche Farbwiedergabe im späteren Positiv.
Wie aus dem Negativ ein Positiv entsteht
Um ein Positiv herzustellen, wird Licht durch das Negativ auf Fotopapier oder ein anderes lichtempfindliches Material geleitet. Dunkle Stellen des Negativs lassen wenig Licht hindurch, helle Stellen entsprechend mehr. Dadurch werden die Tonwerte ein zweites Mal umgekehrt und erscheinen im fertigen Abzug wieder weitgehend so, wie sie im ursprünglichen Motiv wahrgenommen wurden.
Bei frühen fotografischen Verfahren lag das Negativ häufig unmittelbar auf dem Fotopapier. Dieser sogenannte Kontaktabzug war genauso groß wie das verwendete Negativ. Später setzte sich die Projektion mit einem Vergrößerungsgerät durch. Damit ließen sich auch kleine Negative auf größere Papierformate übertragen.
Belichtungszeit, Papiergradation, Abwedeln und Nachbelichten erlauben es, Helligkeit und Kontrast des Abzugs gezielt zu beeinflussen. Das Positiv ist deshalb keine vollkommen automatische Kopie des Negativs. Die Arbeit in der Dunkelkammer gehört vielmehr zum fotografischen Gestaltungsprozess.
Die Anfänge des Negativ-Positiv-Verfahrens
Die grundlegende Idee wurde in den 1830er-Jahren von William Henry Fox Talbot entwickelt. Seine frühen „fotogenischen Zeichnungen“ entstanden auf lichtempfindlichem Papier. Ein erhaltenes Negativ eines Fensters von Lacock Abbey aus dem Jahr 1835 gilt als das älteste bekannte Kameranegativ.
Talbot erkannte, dass sich ein Papiernegativ durch erneute Belichtung auf sensibilisiertem Papier in ein positives Bild umwandeln ließ. Mit dem 1841 patentierten Kalotypie-Verfahren verbesserte er die Empfindlichkeit des Materials. Ein zunächst kaum sichtbares latentes Bild wurde chemisch entwickelt, wodurch sich die notwendige Belichtungszeit deutlich verkürzte.
Im Unterschied zur zeitgleich bekannt gewordenen Daguerreotypie lieferte Talbots Verfahren kein fotografisches Einzelstück. Von einem Negativ konnten mehrere Positive hergestellt werden. Dieses Prinzip der Vervielfältigung wurde zu einer wesentlichen Voraussetzung für die Verbreitung von Fotografien.
Vom Papiernegativ zum fotografischen Film
Die faserige Struktur der frühen Papiernegative beeinträchtigte die Detailwiedergabe. Deshalb suchte man nach glatteren und transparenteren Trägermaterialien. Einen wichtigen Fortschritt brachte 1851 das von Frederick Scott Archer veröffentlichte nasse Kollodiumverfahren. Dabei befand sich die lichtempfindliche Schicht auf einer Glasplatte. Die so entstandenen Negative ermöglichten schärfere und detailreichere Abzüge.
Später folgten industriell hergestellte Gelatine-Trockenplatten, flexible Rollfilme sowie Schwarzweiß- und Farbfilme in zahlreichen Formaten. Obwohl sich die Materialien und Entwicklungsprozesse veränderten, blieb das Grundprinzip gleich: Zuerst entstand das Negativ, anschließend wurde daraus das positive Bild angefertigt.
Negativfilmverfahren und Negativ-Positiv-Verfahren
Die Bezeichnungen Negativfilmverfahren und Negativ-Positiv-Verfahren werden gelegentlich ähnlich verwendet, sind aber nicht vollständig gleichbedeutend.
Das Negativ-Positiv-Verfahren beschreibt das übergeordnete fotografische Prinzip. Der Träger des Negativs kann Papier, Glas oder flexibler Film sein. Auch die frühen Papiernegative Talbots und die späteren Glasplattennegative gehören daher zum Negativ-Positiv-Verfahren.
Der Begriff Negativfilmverfahren bezieht sich dagegen enger auf die Verwendung eines fotografischen Negativfilms. Dazu zählen insbesondere Schwarzweiß- und Farbnegativfilme im Kleinbild-, Mittel- oder Großformat. Das Negativfilmverfahren ist somit eine Form des Negativ-Positiv-Verfahrens, aber nicht dessen vollständige historische Entsprechung.
Abgrenzung zu direkten Positivverfahren
Nicht jedes analoge fotografische Verfahren arbeitet nach dem Negativ-Positiv-Prinzip. Bei der Daguerreotypie entsteht beispielsweise ein nicht ohne Weiteres vervielfältigbares Unikat. Auch Sofortbildmaterial und fotografische Direktpositive erzeugen das sichtbare Positiv ohne ein dauerhaft nutzbares Zwischennegativ.
Bei Diafilm entsteht ebenfalls ein positives Bild direkt auf dem in der Kamera belichteten Film. Dies geschieht durch eine Umkehrentwicklung. Das Ergebnis kann unmittelbar betrachtet oder projiziert werden, lässt sich aber nicht in derselben Weise wie ein Negativ zur flexiblen Herstellung klassischer Papierabzüge verwenden.
Bedeutung für die Fotografie
Das Negativ-Positiv-Verfahren machte die Fotografie zu einem reproduzierbaren Medium. Ein einziges Negativ konnte als Ausgangspunkt für unterschiedlich große und verschieden interpretierte Abzüge dienen. Fotografien ließen sich verbreiten, sammeln, veröffentlichen und in Archiven bewahren.
Auch die klassische Presse-, Dokumentar- und Amateurfotografie beruhte über viele Jahrzehnte auf diesem Prinzip. Negative konnten unabhängig von den Abzügen aufbewahrt und zu einem späteren Zeitpunkt erneut verwendet werden. Dadurch erhielten sie eine besondere Bedeutung als fotografische Originale und als historische Quellen.
Mit der Digitalfotografie wurde der chemische Ablauf weitgehend durch elektronische Bildaufzeichnung und digitale Verarbeitung ersetzt. Die grundlegende Trennung zwischen Aufnahme und ausgearbeitetem Bild besteht jedoch weiterhin. Eine digitale RAW-Datei wird deshalb gelegentlich als „digitales Negativ“ bezeichnet. Technisch handelt es sich dabei allerdings nicht um ein Negativ im fotografisch-chemischen Sinn.
In der analogen Fotografie wird das Negativ-Positiv-Verfahren bis heute eingesetzt. Es verbindet die Aufnahme auf Film mit der handwerklichen Ausarbeitung in der Dunkelkammer oder mit einem hybriden Arbeitsablauf, bei dem das Negativ eingescannt und digital weiterverarbeitet wird.


